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Nein, der LipLifter ist ein patentiertes Gerät welches nur in ausgewählten Lizenzinstituten angefertigt werden darf. Das eingebaute Hologramm garantiert dass Sie einen orginal LipLifter unter Lizenzbedingungen erhalten und damit optimalen Qualitätsschutz.
Sollten Sie einen LipLifter ohne Hologramm entdecken, freuen wir uns über eine Mitteilung und belohnen Sie mit einem attraktiven Geschenk.
Bei geringen Veränderungen wie z.B. Füllungen, Einzelkronen, Einschleifmassnahmen kann Ihr LipLifter-Institut am Kunststoff des LipLifters Anpassungen ohne grossen Aufwand vornehmen.
Bei grösseren Massnahmen wie z.B. umfangreichen Brücken, Erweiterungen des Zahnersatzes etc. muss evtl.ein neuer LipLifter angefertigt werden!
Wie eine Zahnspange: Nach Gebrauch mit warmem Wasser und Zahnpasta oder Seife putzen und abspülen. Trocken aufbewahren!
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